Wir haben festgestellt, dass diese Banken ihr System am Wochenende vom 16. bis 17. November 2024 aktualisiert haben, was möglicherweise das Herunterladen dieses Formats nicht mehr zu lässt.
Um das Format zu wechseln, gehen Sie wie folgt vor:
1. Öffnen Sie den Kontoabgleich in Ihrem System.
2. Navigieren Sie zum Register "Einstellen, E-Banking-Verträge" und wählen Sie dann den Punkt "E-Banking-Verträge verwalten".
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche "E-Banking-Verträge verwalten".
4. Wählen Sie den Vertrag aus, den Sie ändern möchten, und klicken Sie auf "Vertrag ändern".
5. Ein Fenster öffnet sich, in dem Sie unten links das Format des Vertrages ändern können. Stellen Sie sicher, dass das Format auf ISO20022 (camt.053) eingestellt ist.
Nachdem Sie diese Änderungen vorgenommen haben, sollte der Download-Prozess wieder reibungslos funktionieren.
Aktuelles
Release-Notes 2023
AgroOffice FiBu, Faktura,
E-Banking und Lohnbuchhaltung
Auch im Jahr 2023 haben wir verschiedene Optimierungen, kleinere Fehlerkorrekturen und technische Anpassungen in unseren Programm-Modulen vorgenommen.
Zur besseren Übersicht haben wir die Änderungen je Modul gruppiert.
Anpassung der jährlichen Lizenzgebühren
Detailinformationen zur Anpassung der Lizenzgebühren ab 2024 entnehmen Sie unserem Kundenschreiben.
Die aktualisierte Preisliste, gültig ab 05. Dezember 2023, finden Sie unter der Rubrik Preise.
Importdatei Agrisano Tarif Plan "A" 2024 steht zum Download bereit
Kunden der Agrisano Pencas können die von uns aufbereitete Vorlage für den Plan "A" in unsere Lohnbuchhaltung ins Lohnjahr 2024 einlesen. Die Vorlage basiert auf dem Standardtarif mit Koordinationsabzug und ohne Zusatzplan. Anpassungen für Ihren individuellen Vorsorgeplan sind also möglicherweise notwendig!
Release-Notes 2023
für AgroOffice FiBu, E-Banking, Faktura und Lohnbuchhaltung
- Migration unserer internen Entwicklungs-Umgebung auf die aktuellste Version. Als Folge davon haben wir alle unseren Teilapplikationen neu kompiliert
- Die neuen MWST-Sätze für Leistungen ab dem 1.1.2024 (Normalsatz = 8.1%, Reduzierter Satz = 2.6% und Sondersatz = 3.8%) in alle unterstützten Module integriert. In der FIBU, im Kontenabgleich sowie im EBanking-Modul haben wir den Aufbau der MWST-Ergänzungsfenster komplett überarbeitet. Bisher wurden die einzelnen MWST-Masken bei jeder MWST-Anpassung als eigenständiges Formular komplett neu programmiert. Neu haben wir diese MWST-Masken so aufbereitet, dass die zum Buchungsdatum passenden MWST-Sätze dynamisch aus einer Datenbank gelesen und dem Anwender angezeigt werden. Diese technische Anpassung hat dazu geführt, dass wir das „Lock&Feel“, also das visuelle Erscheinungsbild, der bestehenden MWST-Fenster komplett überarbeiten mussten. Am Funktionsumfang selbst hat sich aber natürlich nichts geändert, so lassen sich z.B. die Vorsteuer noch immer als Pauschale erfassen.
- Hinweise für MWST-pflichtige Kunden mit der „alten“, 3stelligen Finanzbuchhaltung
– Seit 2018 haben wir bei jeder MWST-Abrechnung darauf hingewiesen, dass wir punkto MWST keine Anpassungen mehr in diesem veralteten Modul vornehmen werden.
– Kunden mit der 3stelligen FIBU werden also auch nach Installation des Updates auf die Version 9.8.3 noch immer keine MWST-Sätze für Leistungen ab 1.1.2024 vorfinden.
– Eine Konversion in die 4stellige Buchhaltung ist unumgänglich!
- Ab sofort lässt sich ein erstelltes Budget mit einem fertig gerechneten Abschluss ausgeben. Bisher musste man dazu ins Folgejahr wechseln und dann einen Budgetvergleich Vorjahr mit Abschluss Vorjahr generieren lassen.
- Neu lassen sich zugekaufte und selbstproduzierte Vorräte in der Eröffnungsbilanz und im Abschlussmodul auch nach dem Konto „Bestandesveränderung“ umsortieren. Bisher war lediglich eine alphabethische Umsortierung von A-Z möglich.
- Beim Abrechnen der MWST nach Saldosatz lässt sich neu in den MWST-Einstellungen festlegen, dass die Steuer über ein einzelnes Erfolgskonto gebucht werden und die Umsätze „brutto“ auf dem Ertragskonto bestehen bleiben sollen.
- Diverse Stammdaten aktualisiert
(Clearing-Nummern, Bankfeiertage, Postleitzahlen, etc.) - Neuste Richtzahlen vom
„Treuland-Verband“ und Vergleichszahlen der
„Agroscope“ eingebaut. - Buchführungsperiode 2024 in der
3stelligen Buchhaltung zum Buchen freigegeben.
- Kontenabgleich: Unterstützung des neuen Kontodatenformats
„camt.053.001.008“ (SPS 2019) welches in den nächsten Jahren
das bestehende camt.053-Format in der Version 4 ablösen wird. - E-Banking/Kreditoren: Im Zahlungsarchiv werden bei
QR-Rechnungen neu nebst der Referenznummer auch die erfassten
Mitteilungen in der Spalte „Zahlungszweck“ angezeigt
- Verarbeiten von QR-Rechnungen mit Referenznummern neu auch im neuen SPS 2019-Format „camt.054.001.008“ möglich.
- Sofern mehrere QR-Zahlteile eingerichtet sind (unterschiedliche Gutschriftskonti) lässt sich neu festlegen, dass beim Erstellen einer neuen Rechnung kein QR-Zahlteil als Vorgabe verwendet werden soll. Bisher wurde zwingend ein QR-Zahlteil als Standardwert erwartet.
- Auf dem Fenster „Manueller Zahlungseingang“ lässt sich neu der „Offene
Rechnungsbetrag “ automatisch ins Feld „Betrag“ übernehmen (Klick auf neuen Button oder Taste F4) - Beim Drucken des Artikelstamms (resp. Export nach Excel) lassen sich neu allfällige internen Bemerkungen ausgeben.
- Die Postendetails von „anderen Dokumenten“ (Lieferscheine, Arbeitsrapporte, etc.) lassen sich ins Excel exportieren. Diese Funktion lässt sich über das Kontextmenu (Rechte Maustaste) in der Übersicht der Dokumente aufrufen. Auf Seite der Rechnungen haben wir einen solchen Export bereits vor Jahren implementiert.
- Vor dem ersten Lohnlauf wird neu ein Info-Fenster angezeigt und der Anwender informiert, dass er spätestens vor diesem Lohnlauf die Prämiensätze/Schwellenwerte bei den Versicherungen auf allfällige Änderungen/Anpassungen hin überprüfen soll.
- Anpassungen als Folge der AHV21-Revision:
– Auf dem Mitarbeiter -> Register „Versicherungen“ -> Register „AHV“ wird ab dem Lohnjahr 2024 eine neue Auswahlbox „Verzicht auf AHV-Freibetrag im Referenzalter“ eingeblendet. Bitte beachten Sie, dass diese Einstellung unbedingt vor dem ersten Lohnlauf passend gesetzt ist, weil die Einstellung anschliessend für das ganze restliche Lohnjahr nicht mehr angepasst werden kann/darf.
– Vorkehrungen getroffen, dass ab Lohnjahr 2025 das Erreichen des AHV-Referenzalters bei Frauen in den Übergangsjahrgängen korrekt berechnet und im Lohnlauf berücksichtigt wird
(Betrifft Jahrgänge: 1961 -> +3 Monate / 1962 -> +6 Monate / 1963 -> +9 Monate) In den Unternehmenseinstellungen lässt sich neu die Standardbuchungsmethode für FIBU-Belege hinterlegen (nur „AN-Anteile“ oder „AG+AN-Anteile“)
AgroOffice Scanner-App
Sowohl für Android- wie auch für Apple-iOS-Geräte können wir Ihnen unsere ScannerApp „AgroOffice Scan“ zur Verfügung stellen. Die App ermöglicht Ihnen das Scannen von QR-Rechnungen. Es ist somit kein externes Gerät für die Erfassung mehr notwendig und es entstehen für Sie keine weiteren Kosten!
Die App können Sie im Apple Appstore bzw. im Google Playstore herunterladen und auf Ihrem externen Gerät (Smartphone, Tablet etc.) installieren. Suchen Sie dazu nach der App mit der Bezeichnung „AgroOffice Scan“ oder verwenden Sie einen der nachfolgenden Links…
- Android-Version (ab Android 6): https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.AgroOffice.AgroScan
- Apple iOS-Version (ab iOS 12.1): https://apps.apple.com/us/app/id1512936867
… oder aber noch einfacher: Scannen Sie nachfolgenden QR-Code und gelangen direkt zur Downloadseite.
Android Apple iOS
Sobald die App auf Ihrem Smartphone installiert ist, gehen Sie anschliessend ins Modul „E-Banking/Kreditoren“ und folgen dort den Anweisungen gemäss Erfassungsmodus „2: Mit Scanner App von AgroOffice“.
Lernen Sie die Funktionsweise unserer Scanner App in diesem Youtube-Film kennen.
Archiv
- Neue E-Mail-Konfiguration für Gmail-Kunden: Google hat per 01. Juni 2022 die Option zum Senden von E-Mails mit der Sicherheitseinstellung „Weniger sichere Apps zulassen“ deaktiviert. Damit der Versand der FIBU-Daten für Gmail-Kunden weiterhin direkt aus unserer Software heraus erfolgen kann, haben wir die Gmail-Mail-API in unsere Software integriert. Der Anwender muss dazu einen Aktivierungsprozess in den E-Mail-Einstellungen starten und den Zugriff von AgroOffice auf sein Gmail-Konto im Browser erlauben (standardisierter Prozess seitens Google).
- Im Mandantenregister lassen sich inaktive Mandanten ausblenden.
- Modul zum Importieren von Landi-Rechnungen bei Buchhaltungen vom Typ „KMU“ ebenfalls aktiviert (Grund: landwirtschaftsnahe KMU-Betriebe)
- Unter „Kreditoren verwalten“ lassen sich bestehende Zahlungstypen vom Typ „Roter Einzahlungsschein“ mit Hilfe des IBAN-Tools der SIX in eine QR-Zahlungsart umwandeln.
- Seit dem 30. September 2022 können keine Zahlungen mehr auf Basis von roten und orangen Einzahlungsscheinen erfasst werden.
- Beim Erzeugen und Übermitteln von Vergütungsaufträgen mit Ausführungsdatum nach dem 30. September 2022 prüfen wir, ob rote/orange Einzahlungsscheine enthalten sind und unterbrechen den Prozess in einem solchen Fall.
- Beim Erfassen von manuellen Zahlungstransaktionen können bestehende rote Einzahlungsscheine mit Hilfe des IBAN-Tools der SIX in eine QR-Transaktion umgewandelt werden, sofern die hinterlegte Bankverbindung durch das Tool zu einer IBAN-umgewandelt werden kann.
- Neue E-Mail-Konfiguration für Gmail-Kunden: Google hat per 01. Juni 2022 die Option zum Senden von E-Mails mit der Sicherheitseinstellung „Weniger sichere Apps zulassen“ deaktiviert. Damit das direkte Versenden von Rechnungen per PDF auch für Gmail-Kunden weiterhin direkt aus unserer Software heraus möglich ist, haben wir die Gmail-Mail-API in unsere Software integriert. Der Anwender muss dazu einen Aktivierungsprozess in den E-Mail-Einstellungen starten und den Zugriff von AgroOffice auf sein Gmail-Konto im Browser erlauben (standardisierter Prozess seitens Google).
- Die Beschränkung auf maximal 30 Zeilen in der Artikelbeschreibung wurde eliminiert. Neu lassen sich sehr lange Texte in der Artikelverwaltung einbauen.
- Eine zugewiesene Bankverbindung aus einem roten Einzahlungsschein lässt sich direkt im Faktura-Programm in eine QR-Zahlungsart umwandeln, sofern das IBAN-Tool der SIX eine IBAN errechnen kann. Dies betrifft den Prozess beim Generieren von Zahlungen aus erstellten Gutschriften.
- Lohnjahr 2023 kann eröffnet werden.
- Zertifikate für ELM resp. zum Generieren der Signatur auf den Lohnausweisen wird neu aus dem Dateisystem ausgelesen und müssen also nicht mehr in den Zertifikatsspeicher auf dem PC/Server abgespeichert werden.
- Im Standardreport „Lohnabrechnung“ wird das Bestimmungsland neu ebenfalls ausgegeben und zwar in Englisch und Grossbuchstaben, wie von der Post erwünscht. In den Unternehmenseinstellungen lässt sich beeinflussen, ob das Land auch bei Inlandsadressen ausgegeben werden soll.
- Das Eingabefeld für Postleitzahlen bei ausländischen Adressen von bisher 6 auf neu 16 Stellen erweitert.
- Versicherungscodes bei UVG, UVGZ und KTG können jederzeit angepasst werden, dies z.B. wenn der ursprünglich erfasste Code nicht dem Versicherungsprofil ELM entspricht.
- In der Übersicht der erfassten Mitarbeiter lassen sich die Mitarbeiter neu zusätzlich mit der Methode „Beschäftigung zwischen XX und YY“ filtern.
- Darstellung von Name/Vorname resp. Vorname/Name auf der Lohnabrechnung lässt sich neu in den Unternehmeinstellungen als Parameter definieren.
- In den Unternehmenseinstellungen lässt sich neu ebenfalls festlegen, in welcher Sortierreihenfolge die Mitarbeiter innerhalb des Lohnlaufassistenten initiiert werden. Bisher war dies fix nach Personalnummer, neu auch nach Nachname möglich.
- Bisher haben wir die beiden Felder „Vorname“ und „Nachname“ auf Reports mit dem Feldtyp „Komplette Adresse“ jeweils in der Form „Nachname Vorname“ ausgeben, neu verwenden wir die Schreibweise „Vorname Nachname“.
- Beim Drucken der monatlichen Lohnartenrekapitulation lässt sich neu eingrenzen, dass nur eine bestimmte VON-BIS-Periode von Lohnabrechnungen einfliessen soll.
- Die Bestehende Datenbank „MS SQL Compact Edtition“ wurde durch „SQLite“ ersetzt, weil Microsoft den Support für diese DB eingestellt hat.
- Portierung der gesamten Applikation vom klassischen .NET Framenwork auf .NET6
- SSL-Verschlüsselung beim Versand der E-Mails neu mit Protokoll „TLS 1.2“. Bisher wurde nur TLS 1.1 unterstützt.
- Fernwartungssoftware für „Treuland“ integriert
Auch 2021 konnten wir den einen oder anderen Verbesserungsvorschlag von unseren Kunden und Treuhandpartner umsetzen, diverse kleinere Fehler beheben und generelle Optimierungen in unseren Programm-Modulen vornehmen. Weiter haben wir die aktuellsten Richtzahlen vom Treuland-Verband für die Abschlussarbeiten 2021 integriert.
Nachfolgend ein Auszug unserer Neuerungen. Für Freunde von interaktiven Inhalten findet sich unten ein etwa 7 Minuten langes Video, in welchem das eine oder andere neue Feature vorgestellt wird.
- Abschluss drucken: Neu kann in den erweiterten Druckoptionen des Jahresabschlusses konfiguriert werden, dass überlange Titel und Kontobezeichnungen automatisch umgebrochen werden.
- AgroFaktura: In den Lieferscheinen lässt sich das Datum auf den neuen Dokumenten neu einfacher und bedürfnisgerechter festlegen. So kann in den Grundeinstellungen z.B. definiert werden, dass das Datum immer mit dem Folgetag initiiert wird, dies z.B. wenn die Lieferscheine in der Regel am Vortag im Büro vorbereitet werden. Ebenfalls lässt sich das Datum innerhalb eines Lieferscheins verändern, ohne dass die Maus in die Hand genommen werden muss.
- AgroFaktura: Beim Versenden von Rechnungen via E-Mail lassen sich neu zusätzliche Dokumente (Grafikdateien, PDF-Files) zusammen mit der eigentlichen Rechnung versenden.
- AgroFaktura: Das Rechnungsdatum bei Rechnungen im Status „Entwurf“ lässt sich neu für mehrere Rechnungen anpassen (gewünschte Rechnungen selektieren -> Rechte Maustaste -> Rechnungsdatum bei X Rechnungen ändern).
- AgroFaktura: Wir haben die Möglichkeit geschaffen, QR-Rechnungen inkl. Trennlinien und Scherensymbolen auch beim Direktdruck auf Papier auszugeben. Obwohl der Finanzplatz Schweiz für QR-Rechnungen auf Papier zwingend eine Perforation vorsieht, sind viele Kunden mit diesem Wunsch an uns herangetreten. Über mögliche Folgen im Zusammenhang mit der fehlenden Perforation informiert Sie Ihre Bank bei Bedarf gerne.
- AgroFaktura: Im Fenster „Artikel wählen“ lassen sich neu bei Bedarf zusätzliche Spalten mit den Informationen zu „Ergänzende Artikelbeschreibung“ und/oder „Interne Bemerkungen“ einblenden (Rechte Maustaste -> Layout -> Spalteneditor)
- E-Banking-Modul: Wenn bestimmte Kreditoren-Adressen versehentlich doppelt oder gar vielfach vorhanden sind, lassen sich diese Adressen neu zu einer Adresse zusammenfassen. Dabei werden die pendenten und archivierten Zahlungen der alten Adresse auf die neue Adresse übertragen. Ihr Zahlungsarchiv wird also nicht versehentlich reorganisiert.
- AgroDirekt: Ab sofort unterstützen wir das Loginverfahren „One-Time-Password“ der Migros Bank. Leider wird diese Dienstleistung ausschliesslichen Firmenkunden zur Verfügung gestellt. Ob Ihr Vertrag/Konto berechtigt ist? Fragen Sie einfach bei der Migros Bank nach.
- AgroDirekt: Neu lassen sich Kontodaten der UBS auch im camt.053 Format herunterladen. Leider werden diese ISO-20022 Files derzeit ausschliesslich mit englischen Buchungstexten zur Verfügung gestellt. Ebenfalls lassen sich aktuell nur maximal 50 Tagesauszüge aufs Mal herunterladen. Aufgrund dieser Einschränkungen empfehlen wir die Kontodaten besser im speziellen „OFX-Format“ zu beziehen.
- Das Lohnjahr 2022 kann eröffnet werden.
- Bei gewissen Lohnarten (z.B. Monatslohn) lässt sich neu eine pro rata Berechnung bei untermonatigem Ein-/Austritt definieren. Dadurch wird der auf dem Mitarbeiter hinterlegte Fixlohn nur anteilsmässig in den neuen Lohnlauf übernommen, sofern die Anstellung nicht den ganzen Monat dauert.
- Jede Lohnart lässt sich auf Wunsch mit der Ziffer 15 Lohnausweis (Bemerkungen) «verknüpfen».
- Innerhalb des Lohnlauf-Assistenten lassen sich neu in bestimmten Fällen Zusatzzeilen unterhalb des QST-Abzugs einblenden. Bei Kantonen im Monatsmodell ist dies der Fall, wenn der satzbestimmende Lohn nicht dem QST-Lohn entspricht (2 Lohnläufe im gleichen Monat). Bei Kantonen im Jahresmodell werden die Zusatzzeilen immer erzeugt. Ein neues Register «Berechnungsgrundlage Quellensteuer» zeigt im Detail auf, wie sich der QST-Abzug im aktuellen Lohnlauf herleitet.
- Die erwähnten QST-Detailzeilen lassen sich auf Wunsch auch auf der Lohnabrechnung ausgeben. Standardmässig ist die Ausgabe dieser Zusatzzeilen deaktiviert. Unter dem Menüpunkt «Unternehmen» -> «Einstellungen» lässt sich dieses Verhalten ändern. Zu beachten: sollten Sie eine eigene Vorlage für die Lohnabrechnung eingerichtet haben, müssen einige Datenfelder auf dem eigenen Report ergänzt werden.
- Auf den QST-Kantonen gibt es neu Einstellungen zu den relevanten Landeskirchen. Wir haben die Werte auf Basis des Merkblatts «Auskunftsstellen Quellensteuer, Bezugsprovisionen und Kirchensteuer 2022» bereits für jeden Kanton hinterlegt. Mit diesen Zusatzangaben können wir Sie beim Erfassen neuer QST-Records (Eintritte/Mutationen) bezüglich der 3. Stelle des QST-Codes (Y/N) gezielter unterstützen.
- QST-> Jahreswechsel: Vor dem ersten Lohnlauf im neuen Lohnjahr wird überprüft, ob ein Mitarbeiter im Vorjahr in die ordentliche Besteuerung übergetreten ist, d.h. ein QST-Austritt erfasst wurde. In diesem Fall weisen wir den Anwender an, das Häkchen «QST-Pflichtiger Mitarbeiter» noch vor dem ersten Lohnlauf in den Personendaten zu entfernen.
- Überarbeitung der QST-Angaben im Dialog „Mitarbeiter verwalten“: Es lassen sich neu mehrere QST-Ein-/Austritte je Monat erfassen. Zudem wurde ein neuer QST-Mutationstyp „Mutation nach Austritt“ eingeführt, dies für den Fall, dass Nachzahlungen zu tätigen sind und die QST-Angaben für die neue Abrechnung angepasst werden müssen.
- Neu lassen sich Lohnabrechnungen auch alphabetisch (nach Namen sortiert) ausdrucken. Bisher erfolgte dies fix nach Personalnummer.
- Zusätzliche pro-rata Berechnungsmethode «Anhand effektiver Kalendertage» auf den Versicherungen KTG, UVGZ und BVG integriert. Bisher unterstützten wir nur die gemittelte 360-Tage-Methode.
- Bei den UVGZ- und KTG-Versicherungen lassen sich mehrere Versicherungslösungen mit dem identischen Versicherungscode wie z.B. «A1» konfigurieren (falls verschiedene Arbeitnehmer-Abzüge je nach Funktion/Stellung benötigt werden).
- Diverse neue Druckoptionen beim Drucken der Lohnausweise: So lässt sich die Adresse neu linksbündig ausgeben sowie bei QST-pflichtigem Personal den Standardtext betreffend Einsprachefrist in der Ziffer 15 unterdrücken. Weiter lässt sich die Reihenfolge des Ausdrucks der Lohnausweise beeinflussen (bisher fix nach Personalnummer, neu auch alphabetisch nach Namen möglich). Zudem können Sie neu individuell festlegen, für welche Mitarbeiter Lohnausweise erzeugt werden sollen. Bisher wurden die Lohnausweise immer für das gesamte Personal aufbereitet.
- Beim Zahlungstyp «IBAN Ausland» lässt sich neu die Gebührenregelung beeinflussen. Bisher war dies nur beim Zahlungstyp «Sonstiges Ausland» möglich.
- Beim Erstellen neuer Zahlungsaufträge lässt sich die Avisierungssteuerung «Gemäss Vorgabe/Einstellung des Finanzinstituts» auswählen.
- Erledigte Zahlungsaufträge lassen sich neu beliebig sortieren.
- Bei der ELM-Jahresmeldung wird der Empfänger «Bundesamt für Statistik» standardmässig nicht mehr zur Übermittlung vorgeschlagen.
Per 30. September 2022 hat die PostFinance die roten und orangen Einzahlungsscheine eingestellt. Seit diesem Datum werden herkömmliche Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet.
Unsere Software ist seit Sommer 2020 in vollem Umfang „QR-Ready“. Dies sowohl auf Seite „Kreditoren“ als auch auf Seite „Debitoren/Fakturierung“.
Die relevanten Informationen im Zusammenhang mit den QR-Rechnungen haben wir nachfolgend je Modul für Sie zusammengefasst.
Möchten Sie in Zukunft selber QR-Rechnungen erstellen? Dann melden Sie sich als erstes bei Ihrem Finanzinstitut und verlangen die zu Ihrem Konto passende QR-IBAN. Sofern Sie Rechnungen mit Referenz-Nummern andrucken möchten. Für Rechnungen ohne Referenz-Nummer reicht die „normale“ IBAN aus.
Wenn Sie die benötigten Angaben zum Konto besitzen, können Sie anschliessend in AgroFaktura über das Register „Einstellen“, Button „QR-Zahlteil/ESR verwalten“, Button „Einfügen QR-Zahlteil“ einen Eintrag erfassen.
Es stehen zwei Ausprägungen / Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
- Mit 27stelliger QR-Referenz (empfohlen)
Diese Option ermöglicht es Ihnen die Zahlungseingänge automatisch zu verarbeiten. - „Ohne Referenznummer“
Bei dieser Variante ist KEIN automatisches Verarbeiten der Zahlungen möglich (weil keine Referenz erzeugt wird).
Nachdem Sie sich für eine Variante entschieden haben, erfassen Sie die weiteren Angaben des Formulars und speichern die erfassten Daten mit Klick auf „OK“.
Bei Ihrem Finanzinstitut brauchen Sie keine Testbelege einzureichen. Einige Finanzinstitute bieten ihren Kunden ein optionales Testing der QR-Rechnungen an. Bei Bedarf können Sie bei Ihrem Finanzinstitut nachfragen.
Die QR-Rechnungen präsentieren sich nach dem korrekten Einrichten in AgroFaktura wie folgt
Die Maske fürs Erfassen von Zahlungen zeigt sich wie folgt:
Es stehen Ihnen in erster Linie folgende zwei Erfassungsmodi zur Verfügung:
- Mit externem Belegleser oder Codierzeile manuell eintippen
Hierbei handelt es sich um die bisherige, gewohnte Zahlungserfassung mittels einem externen Gerät. - Mit Scanner App von AgroOffice
Die Scanner-App steht seit Juli 2020 im Apple AppStore bzw. im Google Playstore zum Download bereit.
Für beide Erfassungsmethoden können Sie die Option „Scanning und Verarbeitung der Zahlungen in zwei separaten Arbeitsschritten“ anwählen. Damit haben Sie die Möglichkeit zuerst alle fälligen Rechnungen einzuscannen und diese in einem separaten Schritt fertig zu verarbeiten. Dies hat den Vorteil, dass Sie alle Rechnungen ohne Unterbruch nacheinander einscannen können. Sie brauchen den externen Beleg-Scanner oder das Smartphone nicht mehr aus den Händen zu legen. Probieren Sie diese alternative Erfassungsmethode doch einfach einmal aus, möglicherweise finden Sie diese Arbeitsweise noch effizienter als die Variante der Verarbeitung von Rechnung zu Rechnung. Es gibt hier kein „besser“ oder „schlechter“…
Wenn Sie diese Option aktivieren, dann sind die gescannten bzw. erfassten Zahlungen in einer Liste ersichtlich und können so bequem abgearbeitet werden:
Haben Sie keinen Belegleser und möchten die Zahlungen manuell erfassen? Kein Problem, die bisherige Variante für die manuelle Zahlungserfassung steht Ihnen selbstverständlich nach wie vor zur Verfügung. Auch diese Erfassungsvariante wurde um die QR-Rechnung erweitert. Die Zahlungsmaske für die QR-Rechnungen präsentiert sich wie folgt:
Mit AgroOffice wird die Buchhaltung fast zum Kinderspiel.
Perfekt geeignet für jeden Landwirtschaftsbetrieb sowie für kleinere Unternehmen aus dem Handwerks- und Dienstleistungsbereich.
Modularer Aufbau
Je nach Kunden-Anforderung steht eine Vielzahl von Modulen zur Verfügung: Finanz- und Betriebsbuchhaltung, Fakturierung, EBanking, Kontenabgleich und Lohnbuchhaltung.
Kinderleicht zu bedienen
Im Fokus unserer Entwicklungsarbeiten liegen seit über 25 Jahren die Endanwender. Und zwar nicht nur die Buchhaltungsprofis, welche den ganzen Tag am Computer arbeiten.
Professionelle Ergebnisse
Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Budgets, Kennzahlen, MWST-Abrechnungen und viele weitere Auswertungen stehen zur Verfügung.
Zuletzt erreichte Meilensteine
Harmoniserte QST-Berechnung ab 2021 ermöglicht Abrechnung im Monats- und Jahresmodell
Neue Budget Funktion
Lohnbuchhaltung wird swissdec 4.0 zertifiziert
Kostenlose Scanner-App für Android & iPhone
Lohnbuchhaltung für jedermann erhältlich
Import von Landirechnungen
Preise
Erstlizenz und Jahreslizenz
Die Produktepreise (Erstlizenzen) und die obligatorischen Nachlizenzen entnehmen Sie bitte dieser separaten Preisliste im PDF-Format.
Über Liefermodalitäten informieren Sie sich bitte bei Ihrem Lieferanten oder fragen direkt bei Agro-Office AG unter 052 235 12 30 an.
Erläuterungen zur Jahreslizenz
- AgroOffice ist mit einer obligatorischen jährlichen Lizenzgebühr verbunden. Dafür dürfen Sie bei Installations- und Bedienungsfragen unseren telefonischen Auskunftsdienst in Anspruch nehmen, sofern die Lizenz direkt durch Agro-Office AG verrechnet wird.
- Auch die Programmpflege und die Aktualisierung der Richtzahlen für den Jahresabschluss sind damit abgegolten. Mindestens 1x jährlich stellen wir ein Programm-Update bereit, in der Regel sind es ca. 3-5 Updates pro Jahr.
- Es entspricht einer klaren Preispolitik, wenn nicht nur Anschaffungspreis eines Produktes, sondern auch dessen Unterhaltskosten schon vor dem Kaufentscheid bekannt sind.
- In der Jahreslizenz nicht abgegolten sind Dienstleistungen wie Einführungen, spezifische Schulungen, Beratungen, usw. Agro-Office AG oder eine unserer Partnerfirmen erbringen diese Dienstleistungen gerne gegen Verrechnung des Aufwands. Bestellen
Wenn Sie die Demoversion zur Vollversion umwandeln möchten, können Sie mit dem nachfolgenden Formular eine Lizenz bei uns bestellen. In der Regel werden wir uns nach Erhalt der Bestellung noch rasch telefonisch bei Ihnen melden, damit wir auch wirklich die passende Lizenz erstellen.
Allgemein
Die Software ist als reine Mietversion erhältlich. Die Staffelung der Kosten ist abhängig von der Anzahl gesamthaft abgerechneter Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb eines einzelnen Mandanten. Die genauen Preise und weitere Details entnehmen Sie der Seite 7 aus unserer Preisliste.
Support
- Telefonische Supportanfragen bei Installations- und Bedienungsfragen werden separat in Rechnung gestellt.
- Wir bieten keinen fachlichen Support an (Fragen wie «Wie rechne ich den Lohn nach einer Unfallmeldung korrekt ab?» werden nicht beantwortet). Solche Fragestellungen sind an Ihren Treuhänder und/oder die relevante Versicherungsgesellschaft zu richten.
Testversion / Bestellen
Sie können das Lohnprogramm in vollem Funktionsumfang während maximal 60 Tagen testen. Nach Ablauf dieser Frist lässt sich das Programm nur noch im „Lese-Modus“ starten. D.h. erfasste Daten lassen sich zwar betrachten, aber nicht mehr verändern. Ebenfalls lassen sich keine neuen Datensätze hinzufügen. Durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Lizenz können Sie nach Ablauf der Testphase mit den bereits erfassten Daten weiterarbeiten.
Wenn Sie noch keine eigene Lizenz für AgroOffice-Lohn besitzen, können Sie sich Ihre persönliche Lizenz direkt über das Lohnprogramm bestellen. Starten Sie dazu das Lohnprogramm und klicken im AgroCenter auf die Schaltfläche „Lizenzierung“. Legen Sie sich Ihr persönliches Benutzerkonto an (nur falls noch nicht vorhanden) und loggen sich anschliessend in Ihr Benutzerkonto ein. Klicken Sie nun links unten auf den Button «Bestellen» und wählen den gewünschten Funktionsumfang aus. Sobald die Bestellung bei uns verarbeitet ist (kann einige Arbeitstage beanspruchen), werden Sie per Mail über die nächsten Schritte orientiert.
Downloads
Wir kennen zwei unterschiedliche Installations-Programme.
Zum Einen haben wir ein Installationspaket für unsere eigentliche „Haupt-Software“ (FIBU, EBanking, Fakturierung, Kontenabgleich) und seit 2020 einen eigenen Installer für unser neues Lohnprogramm. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Sie das passende Installationspaket herunterladen.
Ohne gültige Lizenz können beide Programme kostenlos als Demoversion installiert und ausprobiert werden. Mit einer gültigen Lizenz lässt sich das Programm zur Vollversion freischalten. Dabei gehen bereits erfasste Daten nicht verloren.
Mit diesem Installationsprogramm werden die Module Buchhaltung, Fakturierung, E-Banking, Kontenabgleich, etc. installiert. Dieses Installationsprogramm ist das eigentliche Hauptprogramm und deckt mit Ausnahme der Lohnbuchhaltung alles ab.
- Windows 7, 8, 8.1, 10, 11
- Bildschirmauflösung mind. 1024 x 768
- Internetverbindung
- mind. 400 MB freier Festplattenspeicher
Mit unserem neuen Softwaremodul erstellen Sie Ihre Lohnabrechnungen äusserst effizient und benutzerfreundlich.
- AgroOffice Lohn Version 1.3.7 vom 08.05.2024 (64bit Version)
- AgroOffice Lohn Version 1.2.6 vom 09.05.2023 (32bit Version -> nur noch bis 30.06.2023 supportet)
Dokumente:
- Installationsanleitung (Quick-Start)
- Aktivierung der AgroOffice-Fibu-Schnittstelle
- Anpassungen an den Stammdaten im Zusammenhang mit der QST-Reform 2021 für bestehende Anwender (17.12.20)
- Agrisano Tarif 2024 – Plan „A“ mit Koordinationsabzug (BVG-Importdatei Stand 08.12.23, Angaben ohne Gewähr)
- Windows Betriebssystem welches .NET 6 unterstützt (siehe Aufstellung auf Github)
- .NET 6.0 Desktop Runtime, mindestens Version 6.0.3
- Internetverbindung
- mind. 500 MB freier Festplattenspeicher
Kontakt
Hotline
Sie erreichen uns an regulären Arbeitstagen zwischen
08:00 und 11:45 Uhr sowie ab 13:30 bis 16:45 Uhr.
Telefon-Nr.: 052 235 12 30
Anschrift
Agro-Office AG
Stegackerstrasse 2
8409 Winterthur
Tel. 052 235 12 30
E-Mail: info@agro-office.ch
MwSt-Nr.: CHE-107.407.165 MWST